AGB

«Fotografin» ist gleichbedeutend mit

Carla Hartberger

Dr. Wlasakstraße 68

2410 Hainburg an der Donau

Österreich

1. Allgemein

1.1. Die Fotografin erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch die Fotografin bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

1.3. Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich.

2. Anmeldung

2.1 Kunden, die sich online, telefonisch oder per E-Mail für ein Fotoshooting anmelden und die den Termin rückbestätigen, verpflichten sich in jedem Fall zur Zahlung des vereinbarten Honorars.

2.2. Vereinbarte Termine müssen bis spätestens 2 Werktage vorher verschoben werden. Bei Schlechtwetter wird das Shooting kostenlos auf den nächstmöglichen Termin verschoben.

2.3. Die Fotografin ist berechtigt bei wichtigen Gründen (Erkrankung, Schicksalsschläge, etc.) den Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Ein Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

3. Leistung und Gewährleistung

3.1 Die Gestaltung der fotografischen Arbeit bleibt voll und ganz dem Ermessen der Fotografin überlassen. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu. Der Kunde kann seine Wünsche im Vorfeld bekannt geben, diese können, müssen aber nicht von der Fotografin umgesetzt werden.

3.2 Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.

3.3 Die Fotografin haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten ihrer Angestellten und Hilfspersonen. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.

3.4 Die Fotografin verpflichtet sich die fotografische Arbeit innerhalb zwei bis vier Wochen nach erfolgtem Zahlungseingang dem Kunden zuzustellen.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet, die von der Fotografin gelieferte fotografische Arbeit unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

4. Zahlung

4.1 Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist vom Kunden im Voraus per Überweisung oder bar am Shooting-Tag zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das gelieferte Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz der Fotografin.

4.2 Beim Buchen eines Fotoshootings wird eine Anzahlung von 50% des Paketpreises zuzgl. Fahrtkosten (sofern nicht über Paket inkludiert) fällig. Dies dient zur Absicherung vom Kunden und vom Fotografin.

4.3 Die Anzahlung muss spätestens 5 Werktage nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf dem Konto der Fotografin einlangen, sonst verfällt der Termin.

4.4 Die Rechnungslegung erfolgt nach Auswahl der Bilder in der Online-Galerie. Die Bearbeitung und Übergabe der Bilder erfolgt nach Zahlungseingang auf dem Konto der Fotografin.

4.5 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Fotografin berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

4.6 Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.

5. Urheberrechtliche Bestimmungen

5.1. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werkes eine Lizenz für die private Nutzung (Erstellen von Drucken des Bildmaterials für den privaten Gebrauch, Veröffentlichung der Bilder im Internet, in sozialen Netzwerken und auf eigener, nicht gewerblicher, Homepage). Bei Veröffentlichung sind ausschließlich die Fotos mit Logo zu verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, der Fotografin eine Entschädigung in der Höhe von 100% dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

5.2. Die Teilnahme an Gewinnspielen ist nur dann gestattet, wenn keine gewerblichen Veröffentlichungsrechte eingeräumt werden. Es dürfen ausschließlich die Fotos mit Logo verwendet werden. Die Fotografin muss dafür ihre schriftliche Genehmigung ausstellen.

5.3 Das Bildmaterial darf in keiner Form vom Kunden verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

6. Vorzeitige Auflösung, Ausfallgebühren

6.1 Die Fotografin ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn erkennbar ist, dass der Kunde seine Zahlungen einstellt bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung der Fotografin weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet.

6.2 Im Falle einer Absage eines gebuchten Shootings gelten folgende Stornobedingungen:

– ab 7 Tage wird die Anzahlung einbehalten.
– ab 2 Tage / 48 Stunden vor dem Termin ist der volle Preis zu bezahlten.

Kann der Kunde für einen Ersatz sorgen (Freundschaftswerbung) oder die Fotografin den Termin anderweitig vergeben, entfallen die Stornogebühren.
Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Kunde) oder Todesfall (Familie, Tier), die zu einer Absage des Shootings führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen der Fotografin.

6.3 Muss das Shooting aufgrund des Wetters oder anderer unvorhersehbarer Umstände kurzfristig abgesagt werden, schlägt die Fotografin einen möglichst zeitnahen, verfügbaren Ersatztermin vor. Ob das Shooting wetterbedingt durchgeführt werden kann, liegt im Ermessen der Fotografin. In diesem Fall fallen keine Gebühren für eine Umbuchung an.

7. Nebenpflichten

7.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält die Fotografin diesbezüglich schad- und klaglos.

8. Kennzeichnung

8.1 Die Fotografin ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen.

9. Archivierung

9.1 Die Fotografin wird die bearbeiteten Aufnahmen ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

10. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken der Fotografin

10.1 Die Fotografin ist – nach Zustimmung im Shootingvertrag – berechtigt von ihr hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken der Fotografin seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche.